Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

  • Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer  durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Mindestalter 16 Jahre.

 

 

  • Klasse A1: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis  zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW. Mindestalter 16 Jahre.

 

 

  • Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Mindestalter 18 Jahre.

 

  • Klasse A: Kraftäder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h. Mindestalter 24 Jahre**** (bei Direkteinstieg)

 

  • Klasse Mofa: Einspurige, einsitzige Fahrräder mir Hilfsmotor-auch ohne Tretkurbeln-,wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

 

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren eines PKW (siehe Klasse B) mit 17 Jahren. Ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter.

          Vorraussetzungen für die Begleitperson :

          1. Mindestalter 30 Jahre

          2. Mindesten 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der selben Klasse

          3. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung beim SVA* nicht mehr

              als 3 Punkte in Flensburg.

 

  • Klasse B: Autoführerschein Pkw bis 3500 Kg (mit Anhänger bis 750 Kg oder mehr wenn Kombination PKW+ Anhänger 3500 Kg nicht überschreitet). Mindestalter 18 Jahre (BF 17 möglich).

 

  • Klasse B96: PKW mit Anhänger über 750 Kg (zulässige Gesamtmasse in Kombination mit PKW+Anhänger 4250 Kg). Erwerb durch Fahrerschulung ohne Theoretische und Praktische Prüfung.

          (Neue FE** KLasse gültig seit 19.01.2013)

 

  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger über 750 Kg bis 3500 Kg (Kombination PKW+Anhänger max.7000 Kg). Bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren (BF 17 möglich).

          Erwerb durch Praktische Prüfung.

 

  • Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3500 Kg bis 7500 Kg auch mit Anhänger bis 750 Kg. Mindestalter 18 Jahre.

 

  • Klasse C1E: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der KLasse B oder C1 mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12.000 Kg). Mindestalter 18 Jahre.

 

  • Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3500 Kg auch mit Anhänger bis 750 Kg. Vorraussetzung Klasse B. Mindestalter : 

          a) 21 Jahre

          b) 18 Jahre

          - nach Erwerb der "Grundqualifikation" BKF***

          - im Rahmen der Ausbildung als " Berufskrfatfahrer/in oder 

            Fachkraft im Fahrbetrieb " oder vergleichbarem Ausbildungsberuf.

 

  • Klasse CE: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 Kg. Mindestalter : siehe Klasse C.

 

  • Klasse L: Mindestalter: 16 Jahre 

          1. Land - oder forstwirschaftliche Zugmaschinen bis 32 Km/h auch

              mit Anhängern (bis 25 Km/h)

          2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere 

              Flurförderzeuge, jeweils bis 25Km/h, auch mit Anhängern.

 

 

 

* SVA = Straßenverkehrsamt

** FE = Fahrerlaubnisklasse

*** BKF = Berufskraftfahrer-Qualifikation/Ausbildung

**** Weitere Informationen zum Einstieg unter 24 bei uns in der Fahrschule

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Ralli's Fahrschule