Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Mindestalter 16
Jahre.
- Klasse A1: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW. Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A: Kraftäder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h.
Mindestalter 24 Jahre**** (bei Direkteinstieg)
- Klasse Mofa: Einspurige, einsitzige Fahrräder mir Hilfsmotor-auch ohne Tretkurbeln-,wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht
mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren eines PKW (siehe Klasse B) mit 17 Jahren. Ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter.
Vorraussetzungen für die Begleitperson :
1. Mindestalter 30 Jahre
2. Mindesten 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der selben Klasse
3. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung beim SVA* nicht mehr
als 3 Punkte in Flensburg.
- Klasse B: Autoführerschein Pkw bis 3500 Kg (mit Anhänger bis 750 Kg oder mehr wenn Kombination PKW+ Anhänger 3500 Kg nicht überschreitet). Mindestalter 18 Jahre
(BF 17 möglich).
- Klasse B96: PKW mit Anhänger über 750 Kg (zulässige Gesamtmasse in Kombination mit PKW+Anhänger 4250 Kg). Erwerb durch Fahrerschulung ohne Theoretische und Praktische
Prüfung.
(Neue FE** KLasse gültig seit 19.01.2013)
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger über 750 Kg bis 3500 Kg (Kombination PKW+Anhänger max.7000 Kg). Bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren (BF
17 möglich).
Erwerb durch Praktische Prüfung.
- Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3500 Kg bis 7500 Kg auch mit Anhänger bis 750 Kg. Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse C1E: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der KLasse B oder C1 mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12.000 Kg). Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3500 Kg auch mit Anhänger bis 750 Kg. Vorraussetzung Klasse B. Mindestalter :
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb der "Grundqualifikation" BKF***
- im Rahmen der Ausbildung als " Berufskrfatfahrer/in oder
Fachkraft im Fahrbetrieb " oder vergleichbarem Ausbildungsberuf.
- Klasse CE: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 Kg. Mindestalter : siehe Klasse C.
- Klasse L: Mindestalter: 16 Jahre
1. Land - oder forstwirschaftliche Zugmaschinen bis 32 Km/h auch
mit Anhängern (bis 25 Km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere
Flurförderzeuge, jeweils bis 25Km/h, auch mit Anhängern.
* SVA = Straßenverkehrsamt
** FE = Fahrerlaubnisklasse
*** BKF = Berufskraftfahrer-Qualifikation/Ausbildung
**** Weitere Informationen zum Einstieg unter 24 bei uns in der Fahrschule